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PSYCHOTHERAPIE FÜR: 

​Gesetzlich und privat versicherte Patienten

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr

Psychisch Erkrankte (u.a. Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen,  Traumata, Essstörungen, emotionale Störungen,...)

DIE ERSTEN SCHRITTE:

Sprechstundentermin vereinbaren (max. 5 Sitzungen à 50 Min.) Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Gesundheitskarte der Krankenkasse ist ausreichend. 

Einleitung probatorischer Sitzungen zum Kennenlernen und für die weitere Diagnostik (max. 6 Sitzungen à 50 Min.)

Beantragung einer ambulanten Psychotherapie bei der zuständigen                        Krankenkasse (Kurzzeittherapie: 2x 12 Sitzungen à 50 Min. oder Langzeittherapie:

60 Sitzungen à 50 Min.)

Alternativ kann in Krisensituationen eine Akutbehandlung (max. 12 Sitzungen à 50 Min.) eingeleitet werden

WIE GEHT ES WEITER?

Nach Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden in der Regel wöchentliche Therapiesitzungen à 50 Minuten statt.

SCHEMATISCHER
ABLAUF:

Kontaktaufnahme
Terminvereinbarung
Sprechstunde (Bedarfsklärung)

max. 5 Sitzungen à 50 Minuten

Indikation Psychotherapie
Ja
Probatorik

Diagnostik (max. 6 Sitzungen) 

Nein
Alternative Maßnahmen

z.B. Klinik, Jugendhilfemaßnahmen, Erziehungsberatungsstelle, Ergotherapie, etc. 

bestehender Therapiewunsch
Ja

Therapieantrag (KZT oder LZT) bei der Krankenkasse stellen

Nein

Beendigung

Therapiebeginn

Frequenz Sitzungen:

1/pro Woche à 50 Minuten

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