


PSYCHOTHERAPIE FÜR:



Gesetzlich und privat versicherte Patienten
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr
Psychisch Erkrankte (u.a. Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen, Traumata, Essstörungen, emotionale Störungen,...)
DIE ERSTEN SCHRITTE:




Sprechstundentermin vereinbaren (max. 5 Sitzungen à 50 Min.) Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Gesundheitskarte der Krankenkasse ist ausreichend.
Einleitung probatorischer Sitzungen zum Kennenlernen und für die weitere Diagnostik (max. 6 Sitzungen à 50 Min.)
Beantragung einer ambulanten Psychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse (Kurzzeittherapie: 2x 12 Sitzungen à 50 Min. oder Langzeittherapie:
60 Sitzungen à 50 Min.)
Alternativ kann in Krisensituationen eine Akutbehandlung (max. 12 Sitzungen à 50 Min.) eingeleitet werden
WIE GEHT ES WEITER?

Nach Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden in der Regel wöchentliche Therapiesitzungen à 50 Minuten statt.
SCHEMATISCHER
ABLAUF:
max. 5 Sitzungen à 50 Minuten
Diagnostik (max. 6 Sitzungen)
z.B. Klinik, Jugendhilfemaßnahmen, Erziehungsberatungsstelle, Ergotherapie, etc.
Therapieantrag (KZT oder LZT) bei der Krankenkasse stellen
Beendigung
Frequenz Sitzungen:
1/pro Woche à 50 Minuten